Nach 2 Jahren Vollzeitunterricht (10. - 11. Jahrgangsstufe)
Staatliche geprüfte Helferin/
Staatlich geprüfter Helfer für Ernährung und Versorgung
Nach 3 Jahren Vollzeitunterricht/ oder verkürzte Form (2 Jahre VZU, Voraussetzung mittlerer Schulabschluss)
Staatlich geprüfte Assistentin/
Staatliche geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung
Nach Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung am Ende des 3. Ausbildungsjahres darf man die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in“
tragen.
(10. Jahrgangsstufe: Vollzeitunterricht, zweimal eine Woche Blockpraktikum
11. Jahrgangsstufe: pro Woche 4 Tage Unterricht und 1 Praxistag im Betrieb, 2 Wochen Praktikum Wahlpflichtfach
12. Jahrgangsstufe: pro Woche 4 Tage Unterricht und 1 Praxistag im Betrieb, 2 Wochen Praktikum Wahlpflichtfach)
Mittlerer Schulabschluss möglich:
Notendurchschnitt mind. 3,0
und "ausreichende" Englischkenntnisse
Mögliche Arbeitsfelder:
Weiterbildungsmöglichkeiten:
Nach Besuch der Berufsoberschule: